Wichtige Informationen zu OP-Terminen
Gebühr für Honorar-Ausfall
Leider mussten wir in letzter Zeit immer öfter die Erfahrung machen, dass OP-Termine für Tiere angemeldet wurden, dann aber zum vereinbarten Termin kein Patient erschien. Wenn der Termin nicht rechtzeitig abgesagt wurde, konnte er auch nicht für andere Patienten verwendet werden. Der Praxis entsteht also in diesen Fällen ein Honorarausfall.
Da sich diese Fälle in letzter Zeit häufen und es so immer schwieriger wird, die Sprechstunde sinnvoll zu organisieren, behalten wir uns vor, künftig für nicht rechtzeitig abgesagte Termine eine Honorarausfallgebühr zu erheben. Rechtzeitig heißt in diesem Fall spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin. Die Gebühr in Höhe von 50,- Euro wird dann direkt in Rechnung gestellt.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sich diese Gebühr durch rechtzeitige Mitteilung an die Praxis vermeiden lässt, wenn ein Termin aus berechtigten Gründen nicht wahrgenommen werden kann.
